Was ist zu tun?
Nach einem Gewaltvorfall ist die zuständige Führungskraft oder eine andere verantwortliche Person zu informieren. Wer dafür zuständig ist, hängt von der jeweiligen Organisationsstruktur ab. Dies kann beispielsweise die Einsatzleitung, die Wach- oder Schichtführung oder ein entsprechender Leitungsdienst sein.
Bei der Meldung sollten die wichtigsten Informationen zum Vorfall und bereits eingeleitete Maßnahmen weitergegeben werden. So kann das weitere Vorgehen abgestimmt und bei Bedarf Unterstützung für die betroffenen Einsatzkräfte organisiert werden.
Die konkreten Zuständigkeiten und Meldewege richten sich nach den jeweiligen organisationsinternen Regelungen.