Was ist zu tun?
Melden Sie den Vorfall dienstlich, auf Papier oder digital. Geben Sie dabei, wenn vorhanden, die Vorgangsnummer der Polizei an.
Die dienstliche Meldung von Gewaltvorfällen ist nicht einheitlich geregelt. Je nach Organisation können sich die Meldewege, Zuständigkeiten und Verfahren zur Erfassung und Dokumentation unterscheiden. Dies gilt auch innerhalb einzelner Organisationsbereiche, etwa zwischen verschiedenen Feuerwehren oder Rettungsdiensten.
Die Meldung kann beispielsweise über digitale Erfassungssysteme, schriftliche Formulare oder andere interne Meldewege erfolgen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden organisationsinternen Regelungen. Einsatzkräfte sollten daher die für sie vorgesehenen Meldewege und zuständigen Ansprechpersonen kennen.